kfd freut sich über Ausweitung der Mütterrente
Seit Jahrzehnten hat sich die kfd für die sogenannte Mütterrente stark gemacht. Nun freut sie sich über die Ausweitung dieser für alle Frauen – gleich, wann sie ihre Kinder geboren haben. Mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses am 2. Juli 2025 wird jede Mutter gleich wertgeschätzt.
„Wir als kfd haben einen bedeutenden Meilenstein erreicht: Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten endlich die gleichen Rentenpunkte wie Frauen mit Kindern, die ab 1992 geboren sind. Damit wird ihre Arbeit ebenso anerkannt und wertgeschätzt“, erklärt Anne König, Bundesvorsitzende der kfd. Außerdem bedeute die Ausweitung der Mütterrente auch einen Schritt in Richtung Gleichstellung. Frauen, die früher wegen der Kinder zu Hause geblieben sind und nicht erwerbstätig waren, wird die Erziehung der Kinder jetzt höher anerkannt. Denn Kindererziehung ist Arbeit, ganz gleich, in welchem Jahr sie geleistet wurde.
Die kfd setzt sich seit dem Jahr 2012 vehement für die Anerkennung der Erziehungszeit mit drei Rentenpunkten für alle Mütter ein. Mit diversen Demonstrationen, Unterschriftenaktionen und bei einer Anhörung im Bundestag hat sie, auch zusammen mit verschiedenen anderen Verbänden, bislang erfolgreich 2,5 Rentenpunkte erreichen können.
Über die Mütterrente
Mit der sogenannten Mütterrente sind die Zeiten der Kindererziehung gemeint, die von der Deutschen Rentenversicherung so angerechnet werden, als hätten die Erziehenden Beiträge eingezahlt. Sie kommt nun Müttern oder Vätern zugute, deren Kinder sowohl vor wie auch nach 1992 geboren wurden. Das bedeutet: sie erhalten etwa 20 Euro mehr für jedes vor 1992 geborene Kind. Auch Frauen, die nie sozialversicherungspflichtig erwerbstätig waren, können durch die Erziehungszeit Rentenansprüche geltend machen, wenn sie mindestens zwei Kinder haben und so die erforderliche Mindestzeit von fünf Jahren erreichen. Damit wird die unbezahlt geleistete Erziehungsarbeit von Frauen anerkannt.