Die kfd fordert: Gleiche Macht

#GleichstellungJetzt

Gleichstellung ist kein Selbstläufer, sondern wird von allen gestaltet. Macht, Zeit und Geld müssen endlich fair verteilt werden. 

Unsere Forderung: Gleiche Repräsentation in Parlamenten und Ministerien

Politische Entscheidungen treffen eine Mehrheit von Männern. Der Anteil der Frauen im Bundestag stagniert seit 1994 bei etwa einem Drittel, nachdem drei Parteien (die SPD, Bündnis 90/die Grünen und die Linke) eine Geschlechterquote für die Listenaufstellung in ihren Satzungen verankerten. Auch in Landtagen und kommunalen Spitzenämtern sind Frauen unterrepräsentiert. Im internationalen Vergleich ist Deutschland inzwischen nur noch auf Platz 58.*

Im 2025 neu gewählten Bundestag liegt der Frauenanteil mit 32,4 % bei weniger als einem Drittel und auch und noch weniger als 2021 34,8 %).

Eine strukturelle Änderung ist nötig, damit Frauen gleich repräsentiert sind und politische Entscheidungen aus einer gleichberechtigten Perspektive getroffen werden.

Geschlechterverhältnis in Landtagen

Unsere Forderung: Überprüfung aller neuen Gesetzesvorlagen auf ihre gleichstellungspolitische Wirkung

Die Ampel-Koalition hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, einen Gleichstellungs-Check für zukünftige Gesetze und Maßnahmen einzuführen. Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Die Bundesregierung sollte diesem Auftrag besser nachkommen, indem sie ein Prüfverfahren einführt, das Gesetze und Maßnahmen schon im Entstehungsprozess auf ihre gleichstellungspolitische Wirkung überprüft und gegebenenfalls nachbessert.

Gleichstellung betrifft alle Lebensbereiche und muss daher auch politisch als Querschnittsthema anerkannt werden, auf das hin alle zukünftigen Gesetzesvorhaben überprüft werden. 

Geschlechterverhältnis in Kommunen

Führung in Frauenhand: Gleichberechtigte Besetzung auf allen Ebenen

Nur knapp 29 Prozent der Führungspositionen sind mit Frauen besetzt*. Damit befindet sich Deutschland im EU-Vergleich im unteren Drittel. Eine erneute Nachbesserung des Führungspositionen-Gesetzes könnte das ändern – zum Beispiel indem Unternehmen sich als Ziele für den künftig vorgesehenen Frauenanteil in Vorständen und Führungsebenen nicht mehr die Zielgröße Null setzen dürfen**.

Unsere Forderung: Förderung von Organisationen und Unternehmen mit gleichstellungspolitischer Arbeit

„Längst gleichberechtigt, aber immer noch nicht gleichgestellt“ – unter diesem Titel haben die Delegierten der kfd-Bundesversammlung 2024 Maßnahmen diskutiert, um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen. Dafür sind auch finanzielle Mittel nötig, zum Beispiel für Forschung in der Gendermedizin, gleichstellungspolitische Bildungsarbeit und auch Frauenhäuser und Beratungsstellen. Für diese und weitere Zwecke müssen mehr finanzielle Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden. 
 

In anderen Ländern gelten folgende Regelungen:

  • Seit 2003 gibt es in Norwegen eine verpflichtende Frauenquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen. Unternehmen, die diese Quote nicht einhalten, können aufgelöst werden – eine der strengsten Regelungen weltweit.

  • Dieselbe Regelung gibt es seit 2011 in Frankreich, ergänzend müssen Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ab 2026 auch auf Managementebene eine Mindestquote von 30 Prozent einhalten.

  • In Italien, Belgien und den Niederlanden beträgt der Frauenanteil 33 Prozent in Verwaltungs- und Kontrollorganen von börsennotierten Unternehmen und staatlichen Betrieben; Spanien „ermutigt“ zur Einhaltung dieser Quote.