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Umfassende Reform gewünscht

kfd-Stellungnahme zum Entwurf eines Gewaltschutzgesetzes

Düsseldorf, 25. September 2025 – Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e. V. begrüßt den Referentenentwurf „Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, fordert jedoch weitergehende Maßnahmen für einen wirksamen Schutz vor häuslicher Gewalt.

Die kfd setzt sich für einen besseren Schutz von gewaltbetroffenen Frauen ein. © Fotolia/sdecoret_domestic_violence

Für die kfd steht die Frau im Fokus. Seit vielen Jahren setzt sie sich daher für einen besseren Schutz von gewaltbetroffenen Frauen ein und unterstützt sie auf verschiedenen Wegen, wie jetzt durch die Stellungnahme zum vorgelegten Referentenentwurf.
Die kfd kritisiert unter anderem:

  • Antragsprinzip bleibt bestehen: Gewaltbetroffene müssen weiterhin selbst Schutzmaßnahmen beantragen, was in akuten Gefährdungslagen eine hohe Hürde darstellt. Die kfd fordert, dass Schutzmaßnahmen in Hochrisikofällen auch von zuständigen Behörden beantragt werden können. 

  • Lücken im Kindschaftsrecht: Es fehlt eine Regelung für Fälle, in denen die Gewalt nicht gegen gemeinsame Kinder, sondern gegen ein Elternteil ausgeübt wird. Die kfd fordert effektive Schutzmaßnahmen auch in solchen Konstellationen. 

  • Täterarbeit: Die kfd fordert verbindliche Qualitätsstandards und eine gesicherte Finanzierung für die angeordneten Anti-Gewalt-Trainings sowie die Berücksichtigung von Cyberstalking und digitaler Gewalt.

  • Frauenhausplätze: Der akute Mangel an Frauenhausplätzen muss durch einen deutlichen Ausbau und eine bundeseinheitliche Finanzierung behoben werden. 

  • Prävention: Präventive Maßnahmen wie Bildungsprogramme, Beratungsstellen und aufsuchende Sozialarbeit müssen gestärkt werden, um Gewalt langfristig zu verhindern. 
    Die kfd betont, dass ein wirksamer Gewaltschutz nicht allein auf repressive Maßnahmen setzen darf, sondern zusätzlich präventive Strukturen und Unterstützungsangebote notwendig sind.