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kfd beschließt zentrale Positionen

§ 218, Ökonomische Eigenständigkeit und Geistliche Leitung im Fokus

Mainz/Düsseldorf, 08. Juni 2026. Die Delegierten der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e. V. haben am Wochenende auf der Bundesversammlung in Mainz richtungsweisende Beschlüsse gefasst. Dazu gehören vor allem die Positionspapiere „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB“ und „Ökonomische Eigenständigkeit von Frauen und geschlechtergerechte Wirtschaftspolitik“ sowie das Eckpunktepapier „Geistliche Leitung in der kfd“.

© kfd/ Doreen Bierdel

Mit großer Mehrheit wurde das Positionspapier zum § 218 verabschiedet. Vorausgegangen war ein intensiver Meinungsbildungsprozess von zwei Jahren. Das Dokument spiegelt die unterschiedlichen Perspektiven und Argumente in der kfd wider. Deutlich ist jedoch die Grundhaltung: Achtung vor dem ungeborenen Leben und der Selbstbestimmung der Frau. Für die kfd ist klar, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt weder gesellschaftlich noch partnerschaftlich oder kirchlich allein gelassen werden dürfen.

Ebenfalls mit großer Mehrheit wurde das Positionspapier zur ökonomischen Eigenständigkeit angenommen. Für die kfd ist die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen eine Voraussetzung für Gleichstellung und Selbstbestimmung. Das Dokument zeigt bestehende Benachteiligungen von Frauen auf und formuliert Forderungen für eine geschlechtergerechte Wirtschaftspolitik.

Mit dem Eckpunktepapier zur Geistlichen Leitung hat die kfd eine Neuauflage des ursprünglichen Textes von 2012 verabschiedet. Diese gibt Orientierung für die Profilierung und Weiterentwicklung des verbandlichen und kirchlichen Amtes auf allen Ebenen – von den kfd-Gruppen vor Ort bis zur Bundesebene. Das Eckpunktepapier wurde einstimmig verabschiedet.

Im fertigen Layout gedruckt sind die Dokumente voraussichtlich im Spätsommer im kfd-Shop erhältlich.