kfd beschließt Positionspapier zu § 218
Mainz/Düsseldorf, 08. Juni 2026. Die Delegierten der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e. V. haben am Wochenende auf der Bundesversammlung in Mainz das Positionspapier „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB“ mit großer Mehrheit beschlossen.
Vorausgegangen war ein intensiver Meinungsbildungsprozess von zwei Jahren. In zahlreichen Veranstaltungen mit Expertinnen aus Medizin, Ethik, Recht und Theologie und innerverbandlichen Gesprächen und Diskussion wurde die Vielschichtigkeit des Themas deutlich. Die unterschiedlichen Perspektiven und Argumente, auch innerhalb der kfd, spiegeln sich in dem Positionspapier wider. Ganz deutlich ist die gemeinsame Grundhaltung: Die Achtung vor dem ungeborenen Leben und der Selbstbestimmung der Frau. Für die kfd ist klar, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt weder gesellschaftlich oder medizinisch noch partnerschaftlich oder kirchlich allein gelassen werden dürfen.
Der Frauenverband hat Forderungen an Kirche und Gesellschaft formuliert, unter anderem:
Verhütungsmittel für alle zugänglich, frei verfügbar und kostenfrei,
frühzeitige und fortlaufende Bildung über Sexualität vom Kindesalter an für alle Geschlechter,
eine Ansprechperson für sexuelle Bildung in jedem Bistum,
Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern,
Gewährleistung des Schutzes von Beratungsstellen und Arztpraxen,
ungestörte Wahrnehmung von Schwangerschaftskonfliktberatung.
Dabei hebt die kfd deutlich hervor, dass weder Schwangere noch Ärztinnen und Ärzte oder Beratungsstellen von rechten Strömungen innerhalb der Kirche und der Gesellschaft verurteilt werden dürfen. Wörtlich heißt es im Positionspapier: „Zugleich positioniert sich die kfd gegen fundamentalistische und demokratiefeindliche Instrumentalisierungen des Themas. Sie tritt für einen sachlichen Dialog ein, der Polarisierung vermeidet, und für den Schutz von Beratungsstellen und medizinischem Personal. (…) Politik und Zivilgesellschaft sind daher aufgefordert, diese Verantwortung aktiv wahrzunehmen und Bedingungen zu fördern, die selbstbestimmte Entscheidungen ermöglichen und Eltern nachhaltig stärken.“
Das Positionspapier „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung: Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 StGB steht auf der kfd-Website bereits zur Verfügung. Im fertigen Layout und gedruckt ist es voraussichtlich Ende Juli im kfd-Shop erhältlich.

