Ganz deutlich ist die gemeinsame Grundhaltung: Die Achtung vor dem ungeborenen Leben und der Selbstbestimmung der Frau. Für die kfd ist klar, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt weder gesellschaftlich oder medizinisch noch partnerschaftlich oder kirchlich allein gelassen werden dürfen.
Zentral bei der Diskussion innerhalb des Verbandes sind zwei Fragen: Wie können der Schutz des ungeborenen Lebens und das Selbstbestimmungsrecht der Frau zusammengebracht werden? Welche Maßnahmen können Frauen dabei unterstützen, eine für sie richtige Entscheidung zu treffen?