§ 218 – Positionen und Perspektiven

Die kfd hat sich 2024 und 2025 intensiv mit dem Thema Schwangerschaftsabbrüche und mit dem damit verbundenen § 218 StGB auseinandergesetzt und sich einem Meinungsbildungsprozess unterzogen. 

Abschließend wurde deutlich: Innerhalb der kfd gibt es unterschiedliche Sichtweisen, doch sind diese verbunden durch eine gemeinsame Verantwortung, Frauen in Schwangerschaftskonflikten nicht allein zu lassen. Das bei der Bundesversammlung 2026 beschlossene Positionspapier zum Thema dokumentiert die unterschiedlichen Perspektiven und Argumente. Im fertigen Layout gedruckt ist das Papier voraussichtlich im Spätsommer im kfd-Shop erhältlich.

Zentral bei der Diskussion innerhalb des Verbandes ist die Frage: 

Was hat Vorrang? Der Schutz des ungeborenen Lebens oder das Selbstbestimmungsrecht der Frau? 

Unterschiedliche Positionen

Argumente für den Erhalt des § 218 StGB 

  • Befürworter*innen innerhalb der kfd betonen: 

    • den rechtlichen Schutz ungeborenen Lebens  

    • die gesellschaftliche Verantwortung bei Schwangerschaften  

    • den Charakter des § 218 als gesellschaftlichen Kompromiss  

       

Argumente gegen den § 218 StGB 

  • Kritiker*innen innerhalb der kfd verweisen auf: 

    • die Kriminalisierung von Frauen  

    • Fragen von Selbstbestimmung und Würde  

    • den erschwerten Zugang zu medizinischer Versorgung  

    • Zugleich wird hervorgehoben, dass Lebensschutz auch durch Beratung, soziale Unterstützung und gute Begleitung gestärkt werden kann. 

Ergebnis

Die kfd hat mit Mitgliedern sowie Expert*innen aus Medizin, Ethik, Recht und Theologie diskutiert. Ein eindeutiger Konsens wurde nicht erreicht. Deutlich geworden ist jedoch eine gemeinsame Grundhaltung: Achtung vor dem Leben und die Verpflichtung, Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht allein zu lassen. Das vollständige Positionspapier dokumentiert die unterschiedlichen Perspektiven und Argumente ausführlich.