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Sparen darf nicht zulasten von Frauen gehen

kfd fordert: Reformen bei Elterngeld und Unterhaltsvorschuss müssen die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen stärken

Düsseldorf, 15. Juli 2026 – Die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e. V. kritisiert die von der Bundesregierung geplanten Änderungen beim Elterngeld und dem Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Reformen müssen dazu beitragen, die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu sichern und die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Sparmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass Frauen noch häufiger ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder finanzielle Risiken allein tragen.

© Pexels/Sarah Chai

Leistungen müssen wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen fördern

„Ökonomische Eigenständigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung“, heißt es in einem im Juni beschlossenen Positionspapier der kfd. Familienpolitische Leistungen müssen deshalb die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen fördern und eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit unterstützen.

Die kfd weist darauf hin, dass Elternschaft für viele Frauen noch immer wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt. Erwerbsunterbrechungen sowie Minijobs und Teilzeit aufgrund ungleich verteilter Sorgearbeit führen häufig zu geringeren Einkommen und Rentenansprüchen.  

Alleinerziehende nicht zusätzlich belasten

„Es darf nicht sein, dass ausgerechnet Reformen, die Familien unterstützen sollen, am Ende die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen untergraben“, sagt Petra Löwenbrück, Mitglied des kfd-Bundesvorstandes und Sprecherin des Ständigen Ausschusses Frauen und Erwerbsarbeit. „Gerade Alleinerziehende, die überwiegend Frauen sind, tragen ein besonders hohes Armutsrisiko. Familienpolitik muss sie stärken statt zusätzlich belasten.“

Die kfd fordert die Bundesregierung auf, geplante Einsparungen auf ihre gleichstellungspolitischen Auswirkungen zu prüfen.